Hahn-Verkaufsverfahren: Regierung kann für ihre Version keine Belege liefern

Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion vom 23. Mai 2017
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, stellt fest, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Gutachten des Landesrechnungshofes zum Hahn-Verkaufsverfahren ihre Version der Abläufe nicht belegen kann. Offensichtlich handelt es sich hier nur um Schutzbehauptungen. Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld der morgigen Sitzung des Rechtsausschusses eine Reihe zentraler Dokumente aus dem Hahn-Verkaufsverfahren angefordert, um die Behauptungen der Regierung überprüfen zu können.
„In nunmehr drei Ausschusssitzungen zum Bericht des Landesrechnungshofes mussten wir erleben, dass die Landesregierung eine eigene Sicht der Dinge präsentiert hat, die den Feststellungen des Rechnungshofs und offenbar auch der dokumentierten Aktenlage nicht entspricht. Wir hatten sie daher aufgefordert, uns verschiedene Dokumente vorzulegen, um ihre Version zu belegen. Die Regierung will dieser Bitte nicht nachkommen, weil es wohl für sie keine entlastenden Belege gibt.
 
So behauptet die Regierung beispielsweise, dass der Innenstaatssekretär am 30. Mai von KPMG die telefonische Auskunft erhalten habe, dass alle Unterschriftsvoraussetzungen vorlägen. KPMG widerspricht dieser Version ausdrücklich. Der Rechnungshof hat keinen Telefonvermerk zu diesem Gespräch gefunden. Die Regierung kann nicht einmal belegen, ob überhaupt ein Telefonat geführt wurde.
 
Oder: Die Regierung behauptet, KPMG habe am 31. Mai auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, dass einer Unterschrift unter den Kaufvertrag nichts entgegenstehe. Ihren nachträglich im Juli erstellten Vermerk zu diesem Gespräch will die Regierung dem Parlament aber nicht zeigen.
Oder: Minister Lewentz ist nicht bereit, den Sprechvermerk vorzulegen, auf dessen Grundlage er das Kabinett über die fehlerhafte Kabinettsvorlage hinaus informiert haben will. Oder hat er das Kabinett gar nicht, wie von ihm behauptet, informiert?
 
Oder: Noch im vergangenen Sommer forderte der Vorsitzende der FDP-Fraktion die ‚umfassende Aufklärung des geplatzten Hahn-Verkaufs‘. Jetzt ist Minister Wissing aber nicht bereit, Vermerke und Schreiben aus dem Wirtschaftsministerium vorzulegen, in denen er kritische Fragen gestellt haben will. Oder hat er diese gar nicht gestellt?
 
Diese Weigerungen sind umso unverständlicher, als die Regierung Dokumente dem Parlament sehr wohl übermittelt hat. Das ist widersprüchlich: Entweder ist sie der Auffassung, dass Unterlagen aus dem Prüfverfahren des Landesrechnungshofs dem Parlament nicht vorgelegt werden dürfen – dann muss sie die Unterlagen aber vollständig unter Verschluss halten. Oder sie hat hiergegen keine Bedenken – dann sollte sie dem Parlament aber alle Dokumente übersenden. So bleibt festzustellen, dass sie ihre Version der Geschichte, dass z. B. die Beratungsfirma schuld am Scheitern sei, nicht belegen will und offensichtlich auch nicht belegen kann.“