Verfassungsklage gegen die Landesregierung

8. März 2021

Das Frage- und Auskunftsrecht ist eines der wichtigsten Rechte der parlamentarischen Opposition zur Kontrolle der Regierung.
Dieses Recht hat unsere Fraktion mit der Einreichung einer sog. Großen Anfrage an die Landesregierung in Rheinland-Pfalz genutzt, um in der Einstellungs- und Beförderungsaffäre der Landesregierung die weitere Aufklärung voranzutreiben.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die Beförderungspraxis im Umweltministerium und weiteren Häusern als rechts- und verfassungswidrig entlarvt. Eine politische Konsequenz war der Rücktritt der Umweltministerin und des Staatssekretärs.
Bei der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage verweigerte die Landesregierung mehrfach die Antwort und verstieß damit aus unserer Sicht gegen klare Vorgaben der Verfassung.
Deshalb bleibt unserer Fraktion kein anderer Weg als diese Verletzung der Parlamentsrechte vor das oberste rheinland-pfälzische Gericht zu bringen.
Die verfassungswidrige Beantwortungspraxis der Landesregierung ist auch deshalb so enttäuschend, weil der Landtag als Gesetzgeber erst im Jahr 2000 eine Sondervorschrift in die Verfassung von Rheinland-Pfalz eingeführt hat. Sie regelt die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ausdrücklich und Ausnahmen davon ganz restriktiv. Auch unter diesem Aspekt ist es für den konkreten Fall und für die Zukunft wichtig, dass der Verfassungsgerichtshof durch den Antrag Gelegenheit erhält, in einem ersten Grundsatzentscheid die Reichweite von Art. 89a LV für die amtierende und künftige Landesregierungen unmissverständlich zu konkretisieren.