Brandl und Schneider: Keine weiteren Geothermiekraftwerke gegen den Willen der Bürger!

7. November 2017

„Die Bürgerentscheide in Lustadt und Westheim zum geplanten Geothermiekraftwerk zwischen den beiden Gemeinden und Bellheim waren eindeutig. Der Bürgerwille muss respektiert werden!“, fordern die Landtagsabgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (beide CDU). Am Tag der Bundestagswahl entschieden die Bürger über die Frage, ob sie für die Vorbereitungen und den Bau eines Tiefengeothermiekraftwerks seien und waren mit 95,7 bzw. 91,3 % dagegen.

Schneider und Brandl wollten es genau wissen und haben sich mit einer Kleinen Anfrage zu Geothermiekraftwerken in Rheinland-Pfalz an die Landesregierung gewandt. Auf die Frage, wie die Landesregierung zum Bau neuer Geothermiekraftwerke in Rheinland-Pfalz stehe, beschied die Ministerin, dass die Tiefengeothermie in den mittel- bis langfristigen Planungen der Stromversorgung keine bedeutenden zusätzlichen Potentiale biete.

Bei einem so geringen möglichen Nutzen dürften die hohen Risiken nicht eingegangen werden, so die Brandl und Schneider, insbesondere nicht vor dem Hintergrund des eindeutigen, dem entgegenstehenden Bürgerwillens.

Der Bürgerentscheid sei für drei Jahre bindend, wie ein Gemeinderatsbeschluss, teilt die Landesregierung weiterhin mit. „Allerdings betrifft das nur Vorbereitungen und Bau des Kraftwerks“, geben die Abgeordneten zu bedenken. Aufsuchung und Gewinnung von tiefengeothermaler Energie fallen unter Bergrecht, erfordern ein Planfeststellungsverfahren und können nicht von Bürgern oder Gemeinderat entschieden werden. Wichtig sei also, bereits Vorbereitungen und Bau von Tiefengeothermiekraftwerken abzulehnen, wenn dies der Bürgerwille ist, so die Abgeordneten.