Missbräuchliche Nutzung von Notrufnummern ist kein Kavaliersdelikt

18. April 2018

„Die missbräuchliche Nutzung von Notrufnummern ist kein Kavaliersdelikt“, stellen die Landtagsabgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (beide CDU) fest. In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung haben sie sich nach Häufigkeit, Gründen und Folgen einer inkorrekten Nutzung der Notrufnummern 110 und 112 erkundigt.


Für die Notrufnummer 112 wurden bei der Integrierten Leitstelle Landau im Jahr 2016 6.996 Anrufe registriert, bei denen es sich um bloße Auskunftsersuchen, nicht um Notfälle, handelte. Im Jahr 2017 waren es 7.738. Fehlanrufe, gleich aus welchem Grund, gab es 2016 17.806 und im Jahr 2017 17.341. Als Gründe für Fehlanrufe nennt die Landesregierung eine falsche Einschätzung durch den Anrufer, den größeren Bekanntheitsgrad der Notrufnummern gegenüber den Amtsleitungen und verschiedene Beeinflussungen der Anrufer wie Alkohol, Drogen, Medikamente oder Erkrankungen wie Demenz und Schizophrenie. Eine statistische Erfassung der Gründe wird nicht vorgenommen. Für die Notrufnummer 110 werde keine Statistik geführt.

In den vergangene fünf Jahren wurde in jeweils zwischen 29 und 58 Fällen Strafanzeige wegen Missbrauchs der Notrufnummer 112 erstattet.

Brandl und Schneider stimmen überein: „Der vorsätzliche Missbrauch von Notrufnummern muss konsequent bestraft werden. Die Erreichbarkeit im Notfall und damit die Sicherheit aller darf nicht darunter leiden.“ Die Abgeordneten betonen, dass es gewiss nicht darum gehe, Notrufe aus Unsicherheit oder falscher Einschätzung der Situation zu bestrafen. Im Zweifel muss der Notruf allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin zuverlässig zur Verfügung stehen, die Hilfe in Notsituationen suchen.