Martin Brandl: Lösungen suchen, statt sich hinter Datenschutzproblemen verstecken

18. Februar 2021

„Es gibt Schulen in Rheinland-Pfalz, die erfolgreich mit MS Teams arbeiten, weil die Lernplattformen des Landes ihnen Probleme bereiten“, erklärt der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU). „Die Landesregierung hat die Schulen mit der Realisierung von funktionierendem Fernunterricht alleine gelassen und die Verantwortung abgewälzt. Bildungsministerin Hubig sorgt nun für Unsicherheit, wenn sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitteilt, dass MS Teams eigentlich nicht zugelassen ist, weil es den Vorgaben des Schulrechts und des Datenschutzes nicht entspricht. Ich erwarte, dass die Landesregierung nach Lösungen sucht, wie erfolgreich in der Praxis erprobte Systeme dauerhaft von den Schulen genutzt werden dürfen. Es kann nicht sein, dass ganze Schulgemeinschaften nach den Sommerferien ein gut funktionierendes System wie MS Teams, das man nun monatelang gut genutzt hat, einfach abschalten sollen.“


Im Artikel „Datenschutz setzt Schulen unter Druck“ thematisiert auch die Rheinpfalz die Problematik der Nutzung von Konferenzsystemen im digitalen Unterricht. Dazu Brandl: Anstatt die Nutzung von MS Teams ab den Sommerferien zu verbieten, sollte eine Lösung für die Nutzung gefunden werden.“ So könnten die Server etwa durch eine Landesvereinbarung in Rheinland-Pfalz stehen müssen. In der Schweiz habe man auch datenschutzkonforme Lösungen gefunden.

„Datenschutz darf nicht automatisch über allem anderen stehen“, ist Brandl überzeugt. Auch beispielsweise das Recht auf Bildung habe Gewicht. Gerade in der Pandemie-Situation, in der Grundrechte teils massiv eingeschränkt seien, müsse auch der Datenschutz gegenüber anderen Rechten abgewogen werden. Brandl: „Das ist für mich schwerlich nachzuvollziehen, zumal die von der Landesregierung genutzten Systeme den Anforderungen nicht gewachsen sind.“

Brandl weiter: „Dabei ist uns als CDU wichtig: Der Datenschutz ist ein hohes Gut. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse am umfassenden Schutz ihrer Daten. Der Datenschutz hat aus guten Gründen Verfassungsrang. Danach soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf. Es ist aber auch logisch, dass auch der Datenschutz nicht grenzenlos gewährleistet ist. Vielmehr steht er in einem Spannungsverhältnis mit anderen (Grund-) Rechten. Die jeweiligen Belange müssen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.“