Verbrauch von Grundwasser in der Südpfalz

5. Mai 2022

Mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung hat der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) sich nach dem Verbrauch von Grundwasser in der Südpfalz erkundigt.

Aktuell gebe es in der Südpfalz 43 wasserrechtliche Erlaubnisse für die öffentliche Trinkwasserversorgung mit einer maximalen Jahresentnahmemenge von insgesamt 23,97 Millionen Kubikmetern. Die Grundwasserentnahme erfolge mit Ausnahme der Flachbrunnen in den Gewinnungsgebieten Speyer Nord und Hagenbach aus dem mittleren und unteren Grundwasserleiter.

Für Industrie- und Gewerbebetriebe gebe es fünf Erlaubnisse mit einem Gesamtvolumen von 3,28 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Die Grundwasserentnahme erfolge hier aus dem oberen Grundwasserleiter, für die Getränkeindustrie zusätzlich aus dem mittleren Grundwasserleiter. Vier der fünf Betriebe zählen zu den zehn größten Grundwassernutzern – neben der öffentlichen Trinkwasserversorgung – in der Südpfalz: zwei Betriebe der Getränkeindustrie mit einem Volumen von 1,5 und 0,32 Millionen Kubikmetern pro Jahr, eine Papierfabrik mit 1 Million Kubikmetern pro Jahr sowie ein Betrieb der Automobilindustrie mit 0,42 Millionen Kubikmetern pro Jahr.

Für die landwirtschaftliche Beregnung sowie sonstige Bewässerung – wie z. B. Sport- und Golfplätze – bestünden derzeit 993 wasserrechtliche Erlaubnisse über ein Gesamtvolumen von 6,18 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Die Wasserentnahme erfolge im östlichen Teil der Südpfalz aus dem oberen, im westlichen Teil auch aus dem mittleren Grundwasserleiter. Neue wasserrechtliche Erlaubnisse würden grundsätzlich nur für die Entnahme aus dem oberen Grundwasserleiter erteilt. Derzeit befänden sich 36 Anträge für Grundwasserentnahme zur landwirtschaftlichen Beregnung mit einer beantragten Entnahmemenge von 0,698 Millionen Kubikmetern pro Jahr im wasserrechtlichen Verfahren.

Brandl drängt darauf, bei der Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen die verlässliche Trinkwasserversorgung in den Mittelpunkt zu stellen: „So nachvollziehbar alle Anträge sind, die stabile Trinkwasserversorgung darf nicht durch andere Nutzungen gefährdet werden.“